Parlament verabschiedet OECD-Mindeststeuer
National- und Ständerat haben am 16. Dezember in der Schlussabstimmung dem Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen zugestimmt. Damit setzt er die Mindeststeuer um, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der 20 wichtigsten Volkswirtschaften der Welt (G20) beschlossen worden war.
Die Mindeststeuer sieht vor, dass international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Franken eine Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent zahlen. Wenn diejenigen Länder, in denen die Unternehmen ihre Steuern zahlen, einen niedrigeren Steuersatz erheben, können andere Länder die Differenz zu 15 Prozent ihrerseits als Ergänzungssteuer von den Unternehmen erheben.
Der nun verabschiedete Bundesbeschluss sieht vor, dass der Bund seinerseits eine solche Ergänzungssteuer erheben kann, wenn ein Unternehmen in einem Kanton oder auch in einem anderen Land weniger als 15 Prozent Gewinnsteuer zahlt. Die Einnahmen aus dieser Ergänzungssteuer gehen zu 75 Prozent an die Kantone, in denen die jeweiligen Geschäftseinheiten des Unternehmens sitzen. Die Kantone haben ihrerseits die Gemeinden „angemessen“ an den Einnahmen zu beteiligen.
Eine breite Koalition von Wirtschaftsverbänden begrüsst die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer. „Dank der Reform bleiben die Steuereinnahmen hier und die Unternehmen werden im Gegenzug vor Zusatzbesteuerung im Ausland geschützt“, schreiben sie in einer gemeinsamen Mitteilung. „Damit kann die Schweiz weiterhin ein attraktiver Standort auch für international tätige Unternehmen bleiben.“ Zu den unterzeichnenden Verbänden gehören unter anderem der Arbeitgeberverband, economiesuisse, scienceindustries, Swissmem und die Handelskammern Aargau, Solothurn, Winterthur und Zürich.
Das Volk wird am 18. Juni 2023 über den Bundesbeschluss abstimmen. stk