St.Galler Stadtwerke sollen selbstständig werden
Die St.Galler Stadtwerke (sgsw) sollen laut einer Medienmitteilung der Stadt St.Gallen von einem unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmen zu einem selbstständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmen werden. Vor dem Hintergrund der in der Eignerstrategie verankerten Erwartungen an die sgsw auch bei der Umsetzung des städtischen Energiekonzepts 2050 sowie ihrer Zukunftstauglichkeit und Agilität erachtet der Stadtrat diese Änderung der Rechtsform als „wichtigen und richtigen Schritt“.
Dafür hat der Stadtrat vier Grundsätze festgelegt, die den Rahmen für die Erarbeitung einer Vorlage vorgeben. Diese wird dem Stadtparlament den Angaben zufolge voraussichtlich im August 2024 unterbreitet. Diese Grundsätze legen erstens fest, dass die sgsw zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt St.Gallen verbleiben.
Zweitens begründet der Stadtrat, warum er in der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmung die optimale Rechtsform für die sgsw sieht: So könnte sie „stärker am Markt agieren, ohne dass die Stadt die politische Steuerung der Unternehmung aus der Hand gibt“. Drittens soll das Personal der sgsw im Vergleich zu dem der Kernverwaltung nicht schlechter gestellt werden. Und viertens orientiert sich die Abgeltung an die Stadt St.Gallen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der sgsw.
Für die geplante Änderung der Rechtsform ist eine Anpassung der Gemeindeordnung erforderlich. Diese ist verpflichtend dem Referendum unterstellt. Deshalb wird nach dem parlamentarischen Prozess die St.Galler Stimmbevölkerung abschliessend darüber entscheiden. ce/mm