Schweiz verankert Kreislaufwirtschaft im Gesetz
Bei den Schlussabstimmungen im Parlament haben am 15. März beide Räte den Änderungen im Umweltschutzgesetzzugestimmt. Damit ist der Weg frei für mehr Kreislaufwirtschaft in der Schweiz, wie es die Parlamentarische Initiative 20.433 unter dem Titel „Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken“ verlangt hatte.
Das neue Gesetz spricht nun explizit davon, dass der Bund und, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die Kantone für die Schonung der natürlichen Ressourcen „sorgen". „Sie setzen sich insbesondere für die Reduktion der Umweltbelastung während des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Bauwerken, die Schliessung von Materialkreisläufen und die Verbesserung der Ressourceneffizienz ein.“ Dabei wird auch die im Ausland verursachte Umweltbelastung berücksichtigt. Zudem sind Bussen für das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen vorgesehen.
Im Kapitel über die Verwertung wird festgelegt, dass Abfälle der Wiederverwendung zugeführt oder stofflich verwertet werden, „wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist“. Insbesondere gilt das für verwertbare Metalle, Abbruchmaterial, Phosphor aus Klärschlamm, Stickstoffe aus Abwasserreinigungsanlagen und für Abfälle, die zur Kompostierung oder Vergärung geeignet sind.
Das staatliche Monopol auf Siedlungsabfälle wurde beibehalten. Jedoch kann der Bundesrat Abfälle bezeichnen, die separat gesammelt werden müssen, etwa Kunststoffverpackungen und Getränkekartons. Auf eine Entpackungspflicht von unverkauften Lebensmitteln wurde verzichtet. Ausserdem kann der Bundesrat Hersteller, Importeure und ausländische Online-Versandhandelsunternehmen verpflichten, einer vom Bund anerkannten privaten Branchenorganisation einen vorgezogenen Recyclingbeitrag zu entrichten. ce/mm