Abkommen mit Indonesien zum Investitionsschutz tritt in Kraft
Seit Anfang August gilt ein neues bilaterales Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien, informiert das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einer Mitteilung. Es schliesst eine seit 2016 bestehende Vertragslücke zwischen den beiden Ländern, die mit dem Auslaufen eines vorherigen Abkommens entstanden war. Das Abkommen gewährt den Investitionen der beiden Länder im jeweils anderen Land Schutz vor politischen Risiken wie staatliche Diskriminierung oder unrechtmässige Enteignung.
Bei der Erarbeitung des neuen Investitionsschutzabkommens sei erstmals ein neuer Verhandlungsansatz eingesetzt worden, schreibt das SECO. Konkret wurde der Spielraum internationaler Schiedsgerichte im Streitfall durch zusätzliche Bestimmungen eingeschränkt. Zudem wurden Bestimmungen integriert, die Ziele des Investitionsschutzes mit denen für nachhaltige Entwicklung verknüpfen. Als Beispiele werden in der Mitteilung staatliche Regulierungsrechte, soziale Verantwortung von Unternehmen und Korruptionsbekämpfung genannt.
Indonesien bildet für die Schweiz hinsichtlich der Direktinvestitionen eine der wichtigsten Destinationen in Asien, erläutert das SECO. Der entsprechende Kapitalbestand belief sich Ende 2022 auf über 1,8 Milliarden Franken. Insgesamt zählt die Schweiz mit einem Netz aus 110 bilateralen Investitionsschutzabkommen und einem Bestand von rund 1,32 Billionen Franken Direktinvestitionen im Ausland zu den zehn grössten Kapitalexporteuren der Welt. ce/hs