
Bund will Schweiz als Gerichtsstandort stärken
Die Schweiz soll dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beitreten. Das Übereinkommen regelt neben der internationalen Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen auch die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen. Der Beitritt soll grenzüberschreitende Rechtstreitigkeiten berechenbar machen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.
Für die Schweiz sei der Beitritt von grossem Interesse, weil er einerseits dem Wirtschaftsstandort generell diene. Andererseits könne sich die Schweiz so besser als ein internationaler Gerichtsstandort positionieren. Die derzeit in verschiedenen Kantonen errichteten spezialisierten Gerichte sollen so besser agieren können, weil ihre Urteile im internationalen Kontext anerkannt werden.
Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen gilt derzeit in der EU, in Mexiko, in Singapur, in Montenegro und in Grossbritannien. Mit dem geplanten Beitritt der Schweiz erfüllt der Bundesrat auch eine entsprechende Motion, welche die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) eingereicht hat. Der Bundesbeschluss geht nun in die Vernehmlassung. ssp