Bundesrat plant 2025 keine Mittel für Kreislaufwirtschaft ein
Der Bundesrat hat am 13. November die Gesetzesänderungen teilweise in Kraft gesetzt, mit denen die parlamentarische Initiative „Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken“ umgesetzt wird. Laut einer Mitteilung verankern sie Grundsätze der Kreislaufwirtschaft wie die Bevorzugung der Wiederverwertung vor der Verbrennung, die Festlegung von Grenzwerten für die graue Energie bei Neubauten und Anreize für umweltschonende Bauweisen.
Dagegen wird der Bundesrat 2025 im Rahmen dieser Änderungen keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen. Das hat er am 9. Dezember in einer Antwort auf eine Frage der Nationalrätin Sophie Michaud Gigon (Grüne, Waadt) präzisiert. Er begründet den Verzicht mit der angespannten Finanzlage des Bundes. Er prüfe, ob diese Mittel 2026 geleistet werden könnten. Entsprechend seien noch keine Modalitäten für die Finanzhilfen festgelegt worden.
Artikel 49a des revidierten Umweltschutzgesetzes sieht vor, dass Informations- und Beratungsprojekte im Zusammenhang mit dem Umweltschutz und Plattformen zur Ressourcenschonung und Stärkung der Kreislaufwirtschaft vom Bund unterstützt werden können. Diese Unterstützung darf 50 Prozent der Kosten nicht überschreiten.
Befürworter der Kreislaufwirtschaft kritisieren das Ausbleiben der Finanzhilfen. „Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist keine Alibiübung“, schreibt sanu durabilitas in einer Stellungnahme. „Er ist ein notwendiger Schritt in Richtung einer zukunftsorientierten Wirtschaft. Wenn wir diese Investitionen nicht jetzt tätigen, werden die Schweizer Unternehmen hinter ihren europäischen Konkurrenten zurückbleiben“, so die Stiftung für nachhaltige Entwicklung mit Sitz in Biel. ce/stk