Bundesrat will Unternehmen bei der Regulierung entlasten
(CONNECT) Der Bundesrat will die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz weiter stärken. Dazu hat er laut einer Mitteilung am 26. November ein Paket von 28 Massnahmen verabschiedet. Diese sehen Massnahmen im Bereich von sechs Departementen vor. Sie werden nun schrittweise umgesetzt.
Eine Reihe von Massnahmen betrifft die Abrechnung von Steuern. So soll die Umsatzobergrenze von 5,005 Millionen Franken für die jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer aufgehoben werden. Bei der Stempelabgabe soll in bestimmten Fällen auf die obligatorische Zustellung der Jahresabschlüsse verzichtet werden. Die Nutzung des elektronischen Portals des Bundes soll erleichtert werden. Anpassungen von Arbeitszeitbewilligungen nach dem Arbeitsgesetz sollen formlos erfolgen können. Eine Reihe von Massnahmen soll die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben. So sollen sämtliche Anträge an das Handelsregister elektronisch eingereicht werden können. Über hundert Formulare zur Sicherheitsaufsicht in der Luftfahrt sollen durch zwei digitale Plattformen ersetzt werden.
Weitere 32 Massnahmen werden in der eigenen Verantwortung der Departemente umgesetzt.
Der Bundesrat sieht in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eine Daueraufgabe. Dazu dienen laut der Mitteilung auch Bereichsstudien, die jährlich bestimmte Bereiche der Regulierung auf mögliche Entlastungen untersuchen. Zudem will er im ersten Halbjahr 2026 eine Auslegeordnung zu steuerpolitischen Herausforderungen vorlegen. Diese wird im Rahmen der Antwort auf das Postulat von Beat Walti erarbeitet. Das Postulat des Zürcher FDP-Nationalrats beauftragt den Bundesrat, eine langfristige Steuer- und Standortstrategie vorzulegen. ce/ug