Bundesrat genehmigt EFTA-Freihandelsabkommen mit Moldau
Der Bundesrat hat das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen Moldau und den EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen genehmigt. Die entsprechende Botschaft wird nun an die eidgenössischen Räte überwiesen. Das Abkommen war am 27. Juni 2023 in Liechtenstein unterzeichnet worden.
Eine Medienmitteilung des Bundesrats und des Wirtschaftsministeriums bezeichnet es als „weitreichend und modern“. Es entspreche den neueren mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA und beinhalte einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich.
Dieser umfasst Bestimmungen zu Handel mit Industriegütern und Dienstleistungen, zu verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, zu technischen Handelshemmnissen sowie zu sanitären und phytosanitären Massnahmen. Ausserdem erstrecken sich die Bestimmungen auch auf Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, auf Wettbewerb, öffentliches Beschaffungswesen und Streitschlichtung. Moldau ist ausserdem der erste Partner, mit dem die EFTA ein umfassendes Kapitel über den elektronischen Handel sowie ihr neues Modellkapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung vereinbaren konnte.
Das bilaterale Handelsvolumen war 2022 mit gut 50 Millionen Franken zwar noch gering, besitzt laut der Mitteilung aber Entwicklungspotenzial. Dafür eröffne das FHA einen breiten Marktzugang, verbessere die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Planbarkeit. ce/mm