Neues Patentgesetz ist abstimmungsreif
Das Schweizer Patentgesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Wie das Parlament in einer Medienmitteilung bekanntgibt, nahm der Ständerat einen Kompromissvorschlag des Nationalrats zur Ausgestaltung des Beschwerderechts oppositionslos an. Damit ist die Revision des Patentgesetzes nun abstimmungsreif.
Der Entscheid bedeutet, dass Beschwerden gegen Patente im Grundsatz keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Der Ständerat wollte dies ursprünglich nur bei heiklen Patenten, wenn etwa der menschliche Körper betroffen ist.
Der Nationalrat wollte ursprünglich eine Popularbeschwerde auch in einer Reihe anderer Fälle. Dies hätte Dritte zur Beschwerde berechtigt. Doch hatte er bereits in der vergangenen Woche auf eine entsprechende Erweiterung des Katalogs für Beschwerdegründe verzichtet und war damit der kleinen Kammer entgegengekommen.
Kernpunkt der Gesetzesrevision, so das Parlament, sei allerdings etwas ganz anderes. Bisher wurde durch das Schweizer Patentverfahren nicht geprüft, ob eine Erfindung tatsächlich neu ist. Wer dies wollte, musste den Umweg über ein europäisches Patent gehen. Dies wird mit der Revision nun geändert.
Mit dem grundsätzlichen Prinzip der nicht aufschiebenden Wirkung für Beschwerden Dritter sei ein guter Kompromiss für das ursprünglich vorgesehene Verbandsbeschwerderecht gefunden worden, so der Wirtschaftsdachverband economiesuisse in seiner Stellungnahme. Mit dessen Streichung und der Einführung einer obligatorischen materiellen Prüfung für das Schweizer Patent seien die wichtigsten Forderungen der Wirtschaft erfüllt. Gleichzeitig soll das bisherige kostengünstige System des ungeprüften Patents jedoch fortbestehen. ce/mm