Aargau führt Gütesiegel für seine Spitzenweine ein
Die Weinbauverordnung des Kantons Aargau wird an Änderungen des Bundesrechts und Erfahrungen aus der Praxis angepasst. Die revidierte Fassung tritt per Jahresbeginn 2025 in Kraft, informiert die Staatskanzlei des Kantons Aargau in einer entsprechenden Mitteilung. Als wichtigste Änderung wird dort die Einführung eines weiteren Gütesiegels für kantonale Weinspezialitäten genannt. Künftig können Spitzenweine das Gütesiegel Grand Cru Aargau tragen.
Die Verleihung des Gütesiegels ist an hohe Anforderungen hinsichtlich von Lage, Rebsorte, Alter des Rebstocks, Höchsterträge des Weinbergs, Mindestzuckergehalt des Weins und der Weinbereitungsmethoden geknüpft. Zudem müssen die Kandidaten eine sensorische Prüfung durchlaufen. „Mit der Einführung von Grand Cru Aargau setzen wir einen weiteren Standard für Exzellenz im Aargauer Weinbau“, wird der Aargauer Landammann und Landwirtschaftsdirektor Markus Dieth in der Mitteilung zitiert.
Über die Revision der Weinbauverordnung wird zudem der Gewässerschutz im Aargau gestärkt. Bei Neuanpflanzungen und Erneuerungen bestehender Weinberge werden Fliessgewässer künftig durch einen 6 Meter breiten Pufferstreifen geschützt, um Schachtdeckel ist ein Pufferstreifen von 3 Meter Breite Pflicht. In den Pufferstreifen ist der Einsatz von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln untersagt.
Darüber hinaus passt die Revision der Verordunng die Beurteilung von Standorten für Neuanpflanzungen an das Bundesrecht an. Für Schaum-, Perl- und Likörweine wird eine kontrollierte Ursprungsbezeichnung eingeführt. ce/hs