Bund baut Hürden bei Blockchain ab
Das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT-Vorlage) wurde im September vom Parlament verabschiedet. Es handelt sich um ein Mantelgesetz, das verschiedene Bundesgesetze so anpassen soll, dass sich die Schweiz zu einem führenden Standort im Bereich Blockchain beziehungsweise Distributed-Ledger-Technologie entwickeln kann.
Der Bundesrat hat nun beschlossen, dass einige Elemente der DLT-Vorlage bereits im Februar 2021 in Kraft treten werden. Konkret werden Änderungen im Obligationenrecht, im Bucheffektengesetz und im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht in Kraft treten. Diese Änderungen ermöglichen die Einführung von Wertrechten, die auf einer Blockchain abgebildet sind, heisst es in einer Medienmitteilung.
Weiter sollen sich ab Februar 2021 Finanzdienstleister, die ausschliesslich Finanzdienstleistungen gegenüber institutionellen oder professionellen Kunden erbringen, nicht mehr an eine Ombudsstelle anschliessen müssen.
Weitere Bestimmungen der DLT-Vorlage werden den Angaben des Bundesrats zufolge voraussichtlich im August 2021 in Kraft treten. ssp