Bund empfiehlt Annahme der Vorlage zur Mindestbesteuerung
Die Schweiz hat sich als einer von rund 140 Staaten dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den G20-Staaten entwickelten Projekt zur Mindestbesteuerung international tätiger Grossunternehmen angeschlossen. Das Projekt sieht vor, Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro mit einer Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent zu belegen. Die Schweiz hat eine Vorlage für die Umsetzung der Mindestbesteuerung erarbeitet, über die das Stimmvolk am 18. Juni entscheiden wird.
Bundesrat und Parlament empfehlen im Referendum mit Ja zu stimmen, informiert das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Die Gründe legte EFD-Vorsteherin Karin Keller-Sutter an einer Medienkonferenz am 24. April dar. Ihr zufolge soll die Umsetzung der Mindestbesteuerung „international stabile Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort sowie Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in der Schweiz sichern“. Fällt die Vorlage durch, wird die Differenz zwischen der Besteuerung der international tätigen Unternehmen in der Schweiz und den erforderlichen 15 Prozent von anderen Staaten erhoben.
Die vom Bund erarbeitete Vorlage sieht vor, die Einnahmen aus der Mindestbesteuerung zu 75 Prozent den Kantonen und zu 25 Prozent dem Bund zuzuteilen. Dieser Verteilschlüssel habe bei einer Minderheit im Parlament zur Ablehnung der Vorlage geführt, informiert das EFD. Damit die Mindestbesteuerung rechtzeitig zum Datum der Einführung 2024 in der EU und weiteren Staaten in Kraft treten kann, soll sie in der Schweiz zunächst vom Bundesrat über eine Verordnung eingeführt werden. ce/hs