Bundesrat stuft Datenschutzniveau der USA als angemessen ein
Der neue Datenschutzrahmen zwischen der Schweiz und den USA bietet einen angemessenen Schutz für die Übermittlung von Personendaten an zertifizierte Unternehmen aus den USA. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat laut einer Medienmitteilung aufgrund einer Beurteilung des Bundesamtes für Justiz.
Die entsprechende Änderung der Datenschutzverordnung wurde in der Sitzung vom 14. August genehmigt und die USA wurden auf die Liste der Länder mit angemessenem Datenschutz gesetzt. Die Änderungen gelten ab dem 15. September 2024.
Mit dem sogenannten Swiss-U.S. Data Privacy Framework können künftig Personendaten aus der Schweiz ohne zusätzliche Garantien an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden, so die Mitteilung des Bundesrats.
Damit werde sichergestellt, dass alle Massnahmen und Garantien zum Datenschutz eingehalten werden. So dürfen Unternehmen die Daten nur für die Zwecke bearbeiten, für die sie erhoben wurden. Die Weitergabe an Dritte, etwa nicht zertifizierte Unternehmen, ist nicht zulässig. Es sind verschiedene Garantien vorgesehen und es gibt einen Beschwerdemechanismus.
Seit der Inkraftsetzung des neuen Schweizer Datenschutzrechts am 1. September 2023 dürfen Personendaten ohne zusätzliche Garantien ins Ausland übermittelt werden, wenn im Empfängerstaat ein angemessenes Datenschutzniveau besteht, heisst es in der Mitteilung. Welche Staaten diese Voraussetzung erfüllen, wird vom Bundesrat festgelegt.
Die EU und die USA haben bereits im Juli 2023 das EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft gesetzt. Mit dem Swiss-US Data Privacy Framework schafft der Bundesrat nun gleiche Rahmenbedingungen in der Schweiz für Privatpersonen wie für Unternehmen. ce/gba