Schweiz soll KI-Konvention des Europarats übernehmen
(CONNECT) Der Bundesrat hat sich am 12. Februar laut seiner Mitteilung dafür ausgesprochen, dass die Schweiz die Konvention des Europarats über Künstliche Intelligenz (KI) ratifiziert und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vornimmt. Bei dieser KI-Konvention handelt es sich um den ersten rechtsverbindlichen Vertrag, der beim Einsatz von KI-Systemen die Einhaltung der Rechtsnormen hinsichtlich Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewährleisten soll. In den Geltungsbereich der Konvention fallen in erster Linie staatliche Akteure. Nach dem Willen des Bundesrats sollen in der Schweiz zudem die Aktivitäten zur Regulierung von KI in bestimmten Bereichen wie etwa dem Gesundheitswesen oder dem Verkehr fortgeführt werden.
Der Bundesrat gibt vor, dass notwendige Gesetzesanpassungen möglichst sektorbezogen ausfallen. In der Konsequenz wird sich eine allgemeine und sektorübergreifende Regulierung auf zentrale grundrechtsrelevante Bereiche wie etwa den Datenschutz beschränken. Dazu werden neben der Gesetzgebung auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention erarbeitet, etwa Selbstdeklarationsvereinbarungen oder Branchenlösungen.
Insgesamt soll sich die KI-Regulierung an drei Zielen orientieren: der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit und der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI. Bis Ende 2026 sollen sowohl eine Vernehmlassungsvorlage als auch ein Plan für die rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen erstellt sein. ce/mm