Parlament unterstützt übergangsweise Finanzierung des EPD
Der Ständerat hat als Zweitrat mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Bereitstellung von Bundesgeldern in Höhe von 30 Millionen Franken für die Einführung des elektronischen Patientendossiers zugestimmt, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung. Die für maximal fünf Jahre verwendbaren Mittel sind an die Beteiligung der Kantone gebunden. Mit den Finanzhilfen sollen die in Stammgemeinschaften organisierten EPD-Anbietenden motiviert werden, eine rasche Verbreitung des EPD zu schaffen.
Gleichzeitig stimmte der Ständerat mit deutlicher Mehrheit auch einer zugehörigen Teilrevision des Bundesgesetzes über das EPD zu. Die kleine Kammer habe sich dabei weitgehend am Entwurf des Bundesrats orientiert, heisst es in der Mitteilung. Weitergehende Beschlüsse des Nationalrats wurden abgelehnt, „um die Vorlage nicht zu überladen“. Nach der Zustimmung des Ständerats geht die Vorlage nun an den Nationalrat zurück.
Im Ständerat herrscht mehrheitlich Einigkeit darüber, dass die künftige Ausgestaltung des EPD im Rahmen einer umfassenden Reform des Bundesgesetzes erfolgen muss. Eine entsprechende inhaltliche Diskussion will der Bundesrat im Sommer 2024 führen. Eine umfassende Reform wird sich voraussichtlich aber über mehrere Jahre hinziehen. Die vom Bundesrat geplante Übergangsfinanzierung soll die Verbreitung des EPD schon vorher vorantreiben.
Mit der Gesetzesreform will der Bundesrat unter anderem die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung des EPD festlegen. Zudem wird angestrebt, dass nicht nur stationäre, sondern auch ambulante Gesundheitseinrichtungen mit dem EPD arbeiten. Interessierte Grundversicherte sollen das EPD gratis erhalten. ce/hs