Beziehung zu Grossbritannien wird auf neue Basis gestellt
Vor elf Monaten ist Grossbritannien aus der EU ausgetreten. Ende 2020 ist auch die Übergangsperiode nach dem sogenannten Brexit abgelaufen. Dies bedeutet, dass die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU in Bezug auf Grossbritannien ihre Gültigkeit verlieren. Ab Januar treten stattdessen sieben neuen Abkommen in Kraft, welche die Schweiz und Grossbritannien in den vergangenen Jahren ausgehandelt haben.
Die Abkommen betreffen die Bereiche Handel, Verkehr und Transport, Versicherungen, Migration, Dienstleistungen und Verbrechensbekämpfung. Laut einer Medienmitteilung des Bundes konnte das gegenwärtige rechtliche Verhältnis mit diesen Abkommen zum grossen Teil sichergestellt werden.
Während sich das neue Abkommen beispielsweise beim Handel an den bisherigen bilateralen Verträgen orientiert, wird es etwa bei Arbeitsbewilligungen dennoch grössere Veränderungen geben. So läuft per Ende Jahr die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und Grossbritannien aus. Die Arbeitsmarktzulassung wird damit je durch die nationalen Gesetzgebungen geregelt. Der Bundesrat hat für das Jahr 2021 eine separate Kontingente für 3500 Erwerbstätige aus Grossbritannien beschlossen.
Neben den sieben Abkommen haben sich die Schweiz und Grossbritannien im Sommer auch noch auf eine Kooperation auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen geeinigt. Ausserdem haben beide Seiten bekräftigt, ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Migration sowie Handel weiterzuentwickeln zu wollen.
In seiner Mitteilung begrüsst der Bund auch, dass die EU und Grossbritannien noch kurz vor dem Ende der Übergangsperiode ein Handels- und Kooperationsabkommen abgeschlossen haben. ssp