Die Schweiz braucht eine bessere Stadtplanung
Zwei Drittel aller Gemeinden sind städtischen Charakters und müssten statt Orts- Stadtplanung betreiben. Stadtplanung ist Planung in urbanen Räumen, über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus. Ihr Horizont überspannt weit mehr als die nächste Nutzungsplanungsrevision von 15 Jahren. Sie ist die wichtigste Aufgabe einer Gemeindebehörde. Mit Stadtplanung wird die Entwicklung der Gemeinde in Bezug auf Wohnraumangebot, Arbeitsplätze, Durchmischung und Finanzkraft gesteuert. Insbesondere ist sie massgeblich für das Bild, die Identität und die Lebensqualität einer Gemeinde.
Stadtplanung und Architektur: Die Schweiz verfügt über ausgezeichnete Architekten. Trotzdem hören wir ständig die Klage über schlechte Baukultur. Die Aneinanderreihung autistischer Gebäude ist die Folge uniformer Bauzonen mit generell-abstrakten Regeln. Auch die beste Architektur ist nicht in der Lage, attraktive öffentliche Räume zu schaffen. Dies ist Aufgabe der Stadtplanung. Sie zu definieren, zu sichern und umzusetzen, liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Gut geplante öffentliche Räume schaffen Strukturen, die auch mittelmässige Architektur ertragen.
Stadtplanung und Demokratie: Planungsvorlagen haben es vor dem Stimmvolk oft schwer. Dennoch ist die direkte Demokratie die beste Staatsform. Ihre Unmittelbarkeit auf Gemeindeebene ist die beste Partizipation in Planungsfragen. Leider wird keine öffentliche Diskussion über Stadtplanung geführt. Die Vorlagen beinhalten zweidimensionale, abstrakte Richtpläne, schwer fassbare Nutzungsordnungen oder isolierte, oft private Sondernutzungsplanungen. Notwendig wäre ein Vorgehen, das stufenweise öffentliche Diskussion und Mitwirkung bezüglich der langfristigen Entwicklung der Gemeinde und ihrer Region ermöglicht. Dies sollte über städtebauliche Leitbilder, Konkurrenzverfahren und Masterplanungen zur Richtplanung führen und zu deren konkreter Umsetzung in die grundeigentümerverbindliche Nutzungsordnung.
Stadtplanung und Föderalismus: Urbane Räume erstrecken sich über administrative Grenzen hinaus. Der Ordnungsraster sind funktionale Räume, die sich aus Topografie, Infrastrukturen und Morphologien ergeben. Stadtplanung setzt keine Gemeindefusionen voraus. Sinnvoll wäre, Planungsregionen zu schaffen, die sich an polyzentrischen Stadtstrukturen orientieren und in funktionalen Perimetern gesamtheitliche Stadt- und Quartiersplanungen ermöglichen.
Stadtplanung und Mobilität: Verkehr ist eine der grossen Herausforderungen unserer Zeit. Stadtplanung hilft, strategisch relevant zu verdichten an Orten, die bereits gut erschlossen sind, und Zentren zu schaffen, die dank ihrer Dichte attraktive, vielfältige Angebote entstehen lassen. An peripheren Lagen kann auf eine Ausnützungserhöhung verzichtet werden, um nicht zusätzlichen Verkehr zu provozieren.
Stadtplanung und Heimatschutz: Bestehende Bauten repräsentieren die Geschichte ihres Ortes und stiften Identität. Sie zu beseitigen, will wohlüberlegt sein, auch aus Gründen der grauen Energie. Die Stadtplanung zwingt zur Güterabwägung und zur öffentlichen Diskussion, welche Strukturen und Gebäude zu schützen sind und wo Neues entstehen soll. Im schrittweisen Vorgehen der Stadtplanung können Verträglichkeiten mit Inventaren, zum Beispiel dem ISOS, geprüft und Interessenverbände einbezogen werden. Dadurch werden notwendige Güterabwägungen stufengerecht vorgenommen. Dem Entscheidfolgeprinzip gemäss muss die Legitimation für Rechtsmittel von bestimmten Interessengruppen in nachfolgenden Verfahrensschritten, insbesondere bei Nutzungsplanung und Baubewilligungen, verwirkt sein.
Stadtplanung und Wohnungsmarkt: In der sich abzeichnenden Wohnungsnot wird der Ruf nach Marktregulierungen laut. Wirkungsvoller sind Stadtplanungen, die über relevante Aufzonungen an zentralen Orten genügend Ausnützungsreserven schaffen. Damit kann die hohe Nachfrage in den Zentren befriedigt werden, was sich dämpfend auf die Wohnkosten auswirkt. Wo sich grosse Mehrnutzungen abzeichnen, steigen die Werte der Bauparzellen. Dies führt zu erhöhter Verkaufsbereitschaft und zur erwünschten Konsolidierung fragmentierter Eigentümerstrukturen. Für die Gemeinde resultieren erhebliche Einnahmen aus Mehrwertabgaben und Gewinnsteuern zur Finanzierung notwendiger Investitionen.
Der Beitrag ist zuerst in der Schweizer Gemeinde erschienen.
Balz Halter ist Unternehmer und Mitverfasser des Manifestes für Stadtplanung von Urbanistica, der Vereinigung für guten Städtebau.
Wer das Manifest ebenfalls unterzeichnen will, kann das hier tun.