Bundesrat verzichtet auf Hilfe für Unternehmen und Haushalte
Eine interdepartementale Arbeitsgruppe aus fünf Departementen und zwölf Bundesämtern hat acht mögliche Massnahmen für Unternehmen und fünf mögliche Massnahmen für private Haushalte ausgearbeitet, mit denen Betroffene von hohen Energiepreisen und Inflation unterstützt werden können. An seiner Sitzung vom 2. November hat der Bundesrat diese Massnahmen diskutiert. Er sei dabei zu dem Schluss gekommen, „dass weder die Wirtschaftslage noch die Inflation eine Intervention rechtfertigen“, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Im Winter 2022/23 soll daher auf die Anwendung der ausserordentlichen Massnahmen verzichtet werden.
Als Begründung führt der Bundesrat die deutlich unter die Höchstwerte von Ende August gesunkenen Energiepreise an. Die Inflation betrage mit 3,3 Prozent nur ein Drittel des Werts im Euroraum. Auch geht der Bundesrat weder von einer schweren Energiemangellage noch von einer Rezession aus. Die vorbereiteten Massnahmen seien zudem alle „mit starken Eingriffen, potenziellen Vollzugsproblemen und unerwünschten Nebenwirkungen verbunden“.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung soll aber die Entwicklungen weiter beobachten und dem Bundesrat im Fall einer drohenden schweren Rezession Vorschläge für Gegenmassnahmen unterbreiten. Darüber hinaus hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, noch in diesem Monat eine Einschätzung über die Auswirkungen der Massnahmen abzugeben, mit denen die EU plant, die Strompreise zu dämpfen. hs