Bundesrat verabschiedet Entwurf des EU-Verhandlungsmandats
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember den Entwurf eines Mandats für Verhandlungen mit der EU vorgelegt. Er will mit den Verhandlungen den bilateralen Weg langfristig stabilisieren und weiterentwickeln, schreibt er in einer Mitteilung. Kernstück sei der Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Binnenmarkt.
Der Bundesrat wählt wie schon bei den Bilateralen I und II den Paketansatz. Dabei will er drei neue sektorielle Abkommen aushandeln. Das Stromabkommen soll die Einbindung der Stromwirtschaft in den europäischen Markt sicherstellen. Das Abkommen zur Lebensmittelsicherheit soll das Landwirtschaftsabkommen auf die gesamte Lebensmittelkette ausweiten. Das Gesundheitsabkommen soll unter anderem Mechanismen für die Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen schaffen.
Die Schweiz hat in den Vorgesprächen mit der EU einige wichtige Zugeständnisse erreicht. So sollen die institutionellen Regelungen in die einzelnen Abkommen integriert werden; ein institutionelles Rahmenabkommen entfällt. Zugleich soll die Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen etwa zu Forschung, Innovation und Bildung langfristig gesichert werden. Auch die Aktualisierung von Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen soll automatisiert und damit der Zugang von Branchen wie Medtech und Maschinenbau zum EU-Markt gesichert werden. Im Gegenzug erklärt sich die Schweiz zu regelmässigen Zahlungen von Kohäsionsmitteln an die EU-Länder bereit.
Der Bundesrat hat den Entwurf zusammen mit einem Bericht über die Vorgespräche in die Vernehmlassung gegeben. Er will das endgültige Mandat nach der Konsultation des Parlaments und der Kantone verabschieden. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat mitgeteilt, dass sie am 2. Februar Stellung nehmen will. ce/stk