Schweiz setzt OECD-Mindeststeuer ab Januar teilweise um
Der Bundesrat hat entschieden, die OECD-Mindeststeuer in der Schweiz ab 2024 teilweise in Kraft zu setzen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. So wird ab Januar eine nationale Ergänzungssteuer eingeführt, welche eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent von grossen, international tätigen Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro sicherstellt. Damit soll verhindert werden, dass das Steuersubstrat von der Schweiz ins Ausland abfliesst.
Der Bundesrat weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass die nationale Ergänzungssteuer ab Januar auch in der „grossen Mehrheit der EU-Staaten” sowie in Industrienationen wie Grossbritannien und Südkorea umgesetzt wird. Allerdings verzichtet der Bundesrat vorerst auf die Inkraftsetzung der internationalen Ergänzungssteuer. Hier will er zunächst noch die internationalen Entwicklungen verfolgen und zu einem späteren Zeitpunkt über die Einführung entscheiden.
Nach Ansicht von economiesuisse gehört die Schweiz nun „zur Minderheit von Staaten, die die neue Steuer bereits im nächsten Jahr erheben”. Der Wirtschaftsdachverband hält es nicht für sicher, „dass die Mindeststeuer überhaupt jemals global verbreitet umgesetzt wird”, wie er in einer Mitteilung schreibt. Er begrüsst, dass der Bundesrat „zumindest auf die internationale Ergänzungssteuer vorerst verzichtet”. Gleichzeitig fordert er von Bund und Kantonen die rasche Umsetzung von Massnahmen, welche die Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz wahren. ce/ssp