Kanton Zürich will Stiftungsstandort stärken
Der Kanton Zürich passt seine Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen an. Neu können Stiftungen auch dann gefördert werden, wenn ihre Stiftungsrätinnen und -räte eine angemessene Entschädigung erhalten, informiert die kantonale Volkswirtschaftsdirektion in einer Mitteilung. Gemeinnützige Taten im Ausland werden künftig gemeinnützigen Taten im Inland gleichgestellt. Die beschlossenen Anpassungen erfolgen in der Umsetzung eines Anfang 2023 gefassten Beschlusses, den Kanton Zürich für Stiftungen attraktiver zu machen.
Die bisher auf à-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen beschränkte Förderung wird künftig auch bei Impact Investments möglich. Voraussetzung ist, dass die Stiftungen dabei nicht in Konkurrenz zu nicht steuerbefreiten Investoren treten. Die durch die Förderung der Impact Investments freiwerdenden Mittel müssen zudem wieder in gemeinnützige Zwecke fliessen.
Im vergangenen Jahr hat der Kanton Zürich bereits drei weitere Massnahmen zur Förderung des Stiftuntsstandorts Zürich umgesetzt. So ist in der Volkswirtschaftsdirektion eine Koordinations- und Anlaufstelle für die Ansiedlung von gemeinnützigen Stiftungen eingerichtet worden. Die neu aufgeschaltete Informationsplattform www.stiftungen.zuerich soll die Transparenz des Sektors erhöhen. Nicht zuletzt hat der Kanton gemeinsam mit SwissFoundations die Veranstaltungsreihe Stiftungsgespräche Kanton Zürich aufgelegt. Hier soll der Dialog zwischen Politik und Stiftungssektor gepflegt werden. ce/hs