Kantone akzeptieren EU-Gerichtshof bei Streitbeilegung
Die Konferenz der Kantonsregierungen hat am 24. März eine Standortbestimmung zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU vorgelegt. Sie wollen damit einen Beitrag leisten, nach dem Scheitern der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen „über die laufende Phase der Sondierungsgespräche“ hinauszukommen, wie sie in dem Dokument schreiben. Sie warnen vor einer „schleichenden Erosion der bilateralen Abkommen“ und fordern in einer Medienmitteilung neue Verhandlungen mit der EU.
Die Kantone sind dabei bereit, der EU in gewissen Fragen entgegenzukommen. So sind sie für eine dynamische Übernahme von neuem EU-Recht in sektoriellen Abkommen, so wie das heute bereits in der Luftfahrt sowie im Schengen- und Dublin-Raum der europäischen Sicherheit der Fall ist. Allerdings müssten die Schweizer Genehmigungsverfahren einschliesslich von möglichen Referenden gewahrt bleiben.
Die Kantone akzeptieren auch eine Rolle des EU-Gerichtshofes bei der Beilegung von Streitigkeiten über die Auslegung von übernommenem EU-Recht. Dem Luxemburger Gericht würde die Aufgabe zukommen, „eine kohärente Auslegung des betroffenen EU-Rechts sicherzustellen“. Eine supranationale Überwachung der Anwendung der Abkommen lehnen die Kantone dagegen ab. Beide Seiten sind für die korrekte Anwendung auf ihrem eigenen Gebiet zuständig.
Bei den Staatsbeihilfen bleiben die Kantone dabei, jede Einschränkung an den entsprechenden Zugang zum EU-Binnenmarkt zu knüpfen. Ausserdem sollte die Überwachung nach Schweizer Regeln geschehen.
Die Kantone fordern, bei der Ausarbeitung eines neuen Verhandlungsmandats konsultiert zu werden. stk