Bundesrat will Energiemangellage sicher verhindern
Der Bundesrat hat laut einer Medienmitteilung eine Botschaft zu Anpassungen im Stromversorgungs-, Energie- und CO2-Gesetz ans Parlament beschlossen. Damit sollen bestehende Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage gesetzlich verankert werden. Auch will der Bundesrat die Winterstromproduktion gezielt fördern.
Durch die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Gasversorgung in Europa sowie technischer Probleme in vielen französischen Kernkraftwerken gab es im Winter 2022/23 ein erhöhtes Risiko für die Energieversorgungssicherheit der Schweiz, heisst es in der Mitteilung. Dieses Risiko halte weiter an und die Herausforderungen für die kommenden Winter seien ebenfalls hoch. Der Bundesrat hat deshalb schrittweise eine auf das Winterhalbjahr ausgerichtete Stromreserve aufgebaut.
Rechtliche Grundlage dafür ist die Winterreserveverordnung über den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie einer ergänzenden thermischen Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen). Die Verordnung und damit die darauf basierenden Stromreserven sind allerdings bis Ende 2026 befristet.
Das Parlament hat im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien die Grundlage für eine obligatorische Wasserkraftreserve geschaffen. Diese will der Bundesrat nun mit gesetzlichen Regelungen zur thermischen Reserve ergänzen. Die verschiedenen Reservekapazitäten zur Stärkung der Versorgungssicherheit erhalten so eine unbefristete gesetzliche Grundlage.
Die Stimmbevölkerung wird am 9. Juni 2024 über das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung abstimmen.
In seiner Sitzung am Freitag, 1. März, hat der Bundesrat die Botschaft zu entsprechenden gesetzlichen Anpassungen zuhanden des Parlaments verabschiedet. ce/gba