Bundesrat regelt automatisiertes Fahren
„Automatisiert verkehrende Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern“, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Er hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober eine neue Verordnung zur Regulierung automatisierten Fahrens in die Vernehmlassung geschickt. Eine weitere in die Vernehmlassung geschickte Verordnung betrifft die Förderung innovativer Projekte für einen nachhaltigen Verkehr.
In der Verordnung über das automatisierte Fahren wird festgelegt, dass Fahrzeuge mit Automatisierungssystem eine Typengenehmigung für die Zulassung zum Verkehr benötigen. Dazu müssen die Hersteller nachweisen, dass ihr System weder die Verkehrssicherheit noch den Verkehrsfluss gefährdet. Fahrzeuglenkende brauchen nach Aktivierung des Automatisierungssystems nicht mehr dauerhaft Verkehr und Fahrzeug überwachen. Automatisiertes Parkieren soll auf dafür ausgewiesenen Flächen vollständig ohne die Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden erlaubt sein.
Entsprechende Regelungen für Lieferroboter hat der Bundesrat bisher noch nicht ausgearbeitet. Der Einsatz entsprechender Fahrzeuge löse derzeit noch zu grosse Zielkonflikte aus, heisst es in der Mitteilung. Mit einer Verordnung über Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen will der Bundesrat aber die Erprobung neuer Technologien unterstützen. Gefördert werden sollen Pilot- und Demonstrationsprojekte mit einem positiven Effekt für einen nachhaltigen Verkehr, die ohne finanzielle Unterstützung nicht realisiert werden können. ce/hs