Sachplan soll Schweizer Begleitung von CERN-Projekten verbessern
Der Bundesrat will der Schweiz eine bessere Begleitung der Projekte am CERN ermöglichen. Er will dazu einen Sachplan erarbeiten, der in das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation eingearbeitet werden soll, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Das ausnahmsweise für den Sonderfall CERN zur Anwendung kommende Verfahren ist mit dem Kanton Genf als Gastkanton des CERN abgesprochen.
Das von 23 Nationen betriebene Grossforschungszentrum im französisch-schweizerischen Grenzgebiet trage zur internationalen Ausstrahlung der Schweiz bei und bringe ihr sowohl wissenschaftliche als auch industrielle und wirtschaftliche Vorteile, schreibt der Bundesrat. Der vom Bundesrat geplante Sachplan soll die Vereinbarkeit der Projekte des CERN mit den Zielen der Schweizer Forschungspolitik, den Aufgaben der Schweiz als Gaststaat der Forschungsanlage und den Schweizer Vorgaben für Umwelt und Raumplanung sicherstellen. Dazu ist geplant, den Sachplan in einer nun beim Parlament beantragten Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) zu verankern.
Der Änderungsantrag zum FIFG sieht zudem eine Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem Bund und dem Gastkanton Genf vor. Analog zu den Weiterentwicklungen des CERN verändere sich auch der Infrastrukturbedarf des Grossforschungszentrums, erläutert der Bundesrat. Für die Genehmigung entsprechender Pläne, Bauten oder Anlagen soll der Bund zuständig sein. Die Änderungsvorlage sieht dafür einen neuen Abschnitt des FIFG vor, in dem die einzelnen Schritte des Plangenehmigungsverfahrens auf Bundesebene definiert werden. ce/hs