Freihandelsabkommen mit Indien tritt am 1. Oktober in Kraft
(CONNECT) Das Freihandelsabkommen der vier EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein tritt laut einer Mitteilung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit auf den 1. Oktober in Kraft. Das Abkommen deckt unter anderem den Handel mit Waren und mit Dienstleistungen, die Förderung von Investitionen, das Geistige Eigentum und die Beschaffung ab.
Die EFTA-Staaten heben laut einer Übersicht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung ihre Industriezölle auf alle Importe aus Indien mit Inkrafttreten auf. Indien baut Zölle auf die meisten Warenimporte schrittweise ab, darunter auch für Pharmaimporte. Für 84,6 Prozent der Schweizer Exporte sollen die Zölle nach zehn Jahren weggefallen sein.
Das Abkommen wurde im März 2024 unterzeichnet und in inzwischen von allen Partnerländern ratifiziert. Die Verhandlungen hatten bereits 2008 begonnen und nahmen 21 Runden in Anspruch. Ein Gemischter Ausschuss beider Seiten soll die Lösung allfälliger Probleme im bilateralen Handel erleichtern.
Indien hat im Februar in seinem Handels- und Industrieministerium eine eigene Anlaufstelle für Unternehmen aus den EFTA-Staaten eingerichtet. Der indische Handels- und Industrieminister Piyush Goyal nahm im Juni am Rande des Swissmem-Industrietages gemeinsam mit Bundesrat Guy Parmelin an einem Rundtischgespräch mit mehreren Dutzend Vertretenden Schweizer Industrieunternehmen teil, um über Handel und Investitionen zu sprechen.
Die Schweiz hat 2023 laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft Waren im Wert von 15,074 Milliarden Franken nach Indien exportiert und Waren im Wert von 2,637 Milliarden Franken aus Indien importiert. ce/ug