Stromabkommen mit EU löst Öffnung des Strommarktes aus
(CONNECT) Das geplante Stromabkommen der Schweiz mit der EU sieht eine Öffnung des Strommarktes auch für die Endverbrauchenden vor. Der Bundesrat hat deshalb laut einer Mitteilung am 14. Mai Eckpunkte für diese Öffnung vorgelegt.
Die Eckpunkte des Bundesrates sehen vor, dass die Endverbrauchenden wahlweise in der Grundversorgung des lokalen Anbieters mit seinen regulierten Preisen bleiben als auch ihren Stromversorger frei wählen können. Sie können zudem frei zum Grundversorger zurückkehren, auch während des Jahres. Die Grundversorger können für den Aus- oder Wiedereintritt in die Grundversorgung eine Gebühr erheben.
Parallel dazu sollen Massnahmen für den Konsumentenschutz eingeführt werden. So soll ein Vergleichsportal eine Übersicht über die Angebote schaffen. Eine Ombudsstelle bietet Schlichtungsmöglichkeiten. Die Verträge mit den anbietenden Unternehmen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission wird den Markt beobachten.
Der Strommarkt ist in der EU seit 2007 geöffnet. Eine Öffnung des Schweizer Strommarktes scheiterte 2002 in einer Volksabstimmung. Seit 2009 ist der Markt für Grosskunden mit einem Verbrauch von mindestens 100‘000 Kilowattstunden pro Jahr geöffnet. ce/stk