Schweiz und Argentinien erneuern Verkehrsrechte für Luftfahrt
Die Schweiz und Argentinien haben am 10. August ein bereits vom Bundesrat genehmigtes bilaterales Abkommen über den Luftlinienverkehr unterzeichnet, informiert das Bundesamt für Zivilluftfahrt in einer Mitteilung. Das von Botschafter Hans-Ruedi Bortis im Namen der Schweiz unterzeichnete Abkommen ersetzt eine entsprechende Vereinbarung der beiden Länder von 1956. Das alte Abkommen sei überholt und entspreche nicht den heutigen Bedürfnissen, heisst es in der Mitteilung.
In bilateralen Abkommen über den Luftverkehr werden die Verkehrsrechte geregelt. Sie sind notwendig, damit Luftfahrtunternehmen eine ausländische Destination anfliegen können. Die Schweiz hat entsprechende Abkommen mit über 150 Ländern unterzeichnet.
Im neuen bilateralen Abkommen mit Argentinien wird der Spielraum für den Betrieb des Linienverkehrs zwischen der Schweiz und Argentinien erweitert. So können die beiden Länder neu beliebig vielen Luftfahrtunternehmen Flüge zwischen den beiden Staaten erlauben. Darüber hinaus wurde die Anzahl der wöchentlich erlaubten Flugverbindungen erhöht. Zudem sind künftig auch Codesharing-Flüge erlaubt. ce/hs