Bundesrat lockert Vorgaben für Wasserkraftwerke
Der Bundesrat hat am 30. September weitere Massnahmen beschlossen, um das Risiko eines Energieengpasses im Winter zu minimieren. Unter anderem sollen Wasserkraftwerke vorübergehend mehr Strom produzieren können. Dafür werden die Vorgaben zum Restwasser in Wasserkraftwerken zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 30. April 2023 gelockert.
Die neue Regelung betrifft einer Medienmitteilung zufolge nur Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen. Von den rund 1500 Wasserkraftwerken in der Schweiz sind dies rund 45 Anlagen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Stromproduktion dank dieser Massnahme um maximal 150 Gigawattstunden gesteigert werden kann. Die Auswirkungen auf die Umwelt stuft er als „vertretbar“ und im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen als „verhältnismässig“ ein.
Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass die Kapazitäten der Übertragungsleitungen zwischen Bickigen BE und Chippis VS sowie zwischen Bassecourt JU und Mühleberg BE bei Bedarf von 220 Kilovolt auf 380 Kilovolt erhöht werden dürfen. Auch diese Änderung gilt ab dem 1. Oktober bis Ende April 2023. Sie soll Engpässe im Übertragungsnetz entschärfen und die Importkapazitäten um bis zu 850 Megawatt erhöhen. ssp