Schweiz übernimmt EU-Regelung für Drohnen
Die Schweiz übernimmt den EU-Rechtsrahmen für unbemannte Luftfahrzeuge. Darunter werden Drohnen, Modellflugzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge anderer Kategorien verstanden. Die Regelungen werden einer Mitteilung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zufolge am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Der Rechtsrahmen der EU umfasst Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen. Abhängig vom Betriebsrisiko wird neu zwischen den Kategorien „offen”, „speziell” und „zulassungspflichtig” unterschieden. Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der Kategorie „offen” betreiben möchten, müssen eine Ausbildung absolvieren und ein entsprechendes Zertifikat vorweisen können. Die EU und die Schweiz anerkennen die jeweiligen Zertifikate gegenseitig.
Weiter wird die Schweiz die europäische Regulierung zum sogenannten U-Space anwenden. Dabei handelt es sich laut dem BAZL um „eine Gesamtheit digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden”. Der U-Space soll dazu beitragen, dass bemannte und unbemannte Luftfahrtsysteme den Luftraum konfliktfrei nutzen können.
Laut dem BAZL bringt die Übernahme der EU-Regelung „etliche Vorteile” für die Schweizer Drohnenbranche. Um auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, werden den Angaben zufolge auch Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit eingeführt. ssp