Schweizer Patent wird aufgewertet
Der Bund will Schweizer Patente attraktiver für Einzelerfindende und Unternehmen gestalten. Dazu soll das Patentgesetz internationalen Standards angepasst werden, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Er hat an seiner Sitzung am 16. November eine entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet.
Nach der geltenden Rechtslage wird bei der Erteilung des Schweizer Patents auf eine in anderen Staaten übliche Überprüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit verzichtet. An einer sicheren Schutzfähigkeit Interessierte weichen daher bisher auf ein vollgeprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent aus. In Zukunft sollen Anmeldende aber auch beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eine internationalen Standards entsprechende Überprüfung aller Patentierungsvoraussetzungen beantragen können.
Die Vernehmlassung zur Revision des Patentgesetzes habe jedoch ergeben, dass auch das teilgeprüfte Patent geschätzt werde, erläutert der Bundesrat. Es soll daher als Alternative zur lückenlosen Prüfung erhalten und um eine Recherche ergänzt werden. In dieser wird der Stand der Technik auf dem Gebiet der Erfindung untersucht. Die Recherche kann Anmeldenden als Grundlage für die Entscheidung über die weiteren Schritte dienen.
Im Rahmen der Gesetzesrevision ist zudem eine Verschlankung des Rechtswegs geplant. Zuständig für Beschwerden soll das bereits jetzt für zivilrechtliche Streitigkeiten in Patentsachen zuständige Bundespatentgericht sein. Das Einspruchsverfahren beim IGE entfällt. hs