Warenverkehrssystem Passar geht an den Start
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat am 1. Juni die erste Etappe seines neuen Warenverkehrssystems Passar lanciert. Passar soll „schrittweise zur Vereinfachung und Beschleunigung des grenzüberschreitenden Handelswarenverkehrs“ beitragen, informiert das BAZG in einer entsprechenden Mitteilung. Mit Passar 1.0 kann im ersten Schritt die Durchfuhr und Ausfuhr von Waren digital abgewickelt werden.
Für die Nutzung von Passar 1.0 müssen sich Unternehmen einmal im ePortal registrieren. Danach können sie ihre Daten selbstständig verwalten, erläutert das BAZG. Bis zum endgültigen Grenzübertritt können Warenanmeldungen unbeschränkt angepasst werden. Die endgültige und rechtsverbindliche Aktivierung beim Grenzübertritt kann auch automatisiert über die bereits eingeführte Activ App erfolgen. Fahrer, die diese Option wählen, dürfen vorhandene Schnellspuren nutzen.
Zusammen mit der Einführung von Passar 1.0 hat die Schweiz fristgerecht ein neues Meldungsformat der Europäischen Union implementiert. Es betrifft den Bereich der Durchfuhr im Frachtsystem NCTS (Phase 5). Passar 2.0 soll Anfang 2025 an den Start gehen. Hier werden die Einfuhr von Waren in die Schweiz und verschiedene Spezialverfahren digitalisiert. ce/hs