Wasserkraftwerk Rheinau wird zunächst nicht saniert
Das seit zehn Jahren laufende Verfahren zur Restwassersanierung beim Wasserkraftwerk Rheinau wird nicht weitergeführt, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung schreibt. Aufgrund der Lage des Kraftwerks in der Grenzregion hätte es auch die Zustimmung Deutschlands gebraucht. Allerdings waren die zuständigen deutschen Behörden nicht mit der Umsetzung des geplanten Restwassersanierungsverfahrens einverstanden.
Das Wasserkraftwerk Rheinau wurde im Jahr 1956 mit einer Konzession für 80 Jahre in Betrieb genommen. Die Restwasserstrecke bei Rheinau ist allerdings besonders stark von ökologischen Problemen betroffen. Diese sollten mit dem Verfahren zur Restwassersanierung gelöst werden.
Die deutschen Behörden haben die Sanierung aufgrund rechtlicher Bedenken und in Anbetracht der kurzen verbleibenden Restlaufzeit der Konzession des Kraftwerks abgelehnt, heisst es seitens des UVEK. Das UVEK folgt dem Entscheid und schreibt das laufende Restwassersanierungsverfahren entsprechend ab.
Den Angaben des UVEK zufolge hat die Elektrizitätswerk Rheinau AG allerdings bereits ein Gesuch für die Konzessionserneuerung eingereicht. Die deutschen Behörden haben sich dafür ausgesprochen, die Restwassersanierung im Rahmen des anstehenden Konzessionserneuerungsverfahrens und koordiniert mit anderen Sanierungsmassnahmen umzusetzen. ssp