Bund verabschiedet Mandat für Verhandlungen mit EU
Die Schweiz ist bereit für Verhandlungen mit der EU über die künftige Regelung der bilateralen Beziehungen. Der Bundesrat hat laut einer Mitteilung am 8. März sein endgültiges Verhandlungsmandat verabschiedet. Im Vergleich zu seiner ursprünglichen Vorlage vom 15. Dezember 2023 hat er Empfehlungen der Aussenpolitischen und anderen Kommissionen des Parlaments, der Kantone und der Sozialpartner teilweise übernommen.
So strebt der Bundesrat in den Verhandlungen über ein Strommarktabkommen an, Konsumentinnen und Konsumenten auch künftig den Verbleib in der geschützten Grundversorgung zu ermöglichen. Die Beihilfen zur Produktion erneuerbarer Energie sollen erhalten bleiben.
Im Landverkehrsabkommen will der Bundesrat sicherstellen, dass die Qualität des öffentlichen Verkehrs bei der Öffnung des internationalen Schienenverkehrs erhalten bleibt.
Beim Agrarabkommen will der Bundesrat die Zolltarife und Zollkontingente erhalten.
Bei der Personenfreizügigkeit will der Bundesrat die Orientierung der Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt stärken und das Aufenthaltsrecht so formulieren, dass das Sozialsystem geschützt wird. Dienstleistende aus der EU sollen auch künftig Kautionen ähnlich dem heutigen System hinterlegen müssen. Bei der Spesenregelung für entsandte Arbeitnehmende aus der EU soll das Schweizer Preisniveau berücksichtigt werden.
Seitens der Schweiz wird Patric Franzen die Verhandlungen führen. Der stellvertretende Staatssekretär im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten wird in den einzelnen Elementen des Pakets jeweils vom Fachunterhändler des zuständigen Departements begleitet.
Die Verhandlungen können beginnen, sobald die EU ihrerseits ihr Mandat verabschiedet hat. Das könnte noch im März der Fall sein. ce/stk