Bundesrat legt Vorgaben für Flugfeld Schaffhausen fest
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar das neue Objektblatt für den in den Gemeinden Neunkirch und Löhningen gelegenen Flugplatz Schaffhausen genehmigt. Das Segelflugfeld ist der einzige Flugplatz im Kanton Schaffhausen. Im Objektblatt werde „erstmalig der Rahmen für den Flugbetrieb auf dem Flugfeld Schaffhausen sowie für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie den geplanten Aufbau eines Drohnenkompetenzzentrums verbindlich festgelegt“, erläutert der Bundesrat in einer entsprechenden Mitteilung.
Dafür sind im Objektblatt betriebliche Aspekte, Vorgaben zum Flugplatzperimeter sowie zur Lärmbelastung, Hindernisbegrenzung und zum Natur- und Landschaftsschutz definiert. Für letzteres ist insbesondere wichtig, Störungen der nördlich des Flugplatzes gelegenen Naturschutzgebiete zu vermeiden. Der Kanton Schaffhausen und die Standortgemeinden Neunkirch und Löhningen haben dem neuen Objektblatt bereits zugestimmt. ce/hs